Staatliche Fördermittel
Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben
Neue Förderrichtlinie für erneuerbare Energien
Es können wieder Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat erfreulicherweise am 07.07.2010 seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. Die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro können für weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden.
Korrekt bedeutet dies, der Programmstop vom 03. Mai 2010 ist aufgehoben.
Es gelten nun neue Förderrichtlinien.
Für folgende Anlagen wird nun keine Förderung mehr gewährt.
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
- Solarkollektoren, die der ausschließlichen Warmwasseraufbereitung dienen.
Genauere Aussagen finden Sie im Internet beim BAFA
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html


